Kostenrückerstattung durch die Krankenversicherung

Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Bestimmung für eine „Psychotherapie auf Krankenschein“ (also volle Kostenübernahme).

Jedoch kann ein Teil der Therapiekosten bei Vorliegen einer seelischen Erkrankung von der Krankenkasse rückerstattet werden.

  • Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie spätestens vor der 2. Therapiesitzung von ihrem Hausarzt eine ärztliche Bestätigung und bringen bitte diese zur Therapie mit. Die ärztliche Untersuchung ist notwendig, um abzuklären, ob nicht eventuell körperliche Erkrankungen vorliegen, die die seelische Problematik mitbedingen könnten. Es ist keine Überweisung des Arztes für die Psychotherapie notwendig.
  • Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, die Honorarnote der Psychotherapeutin sowie die ärztliche Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
  • Für einen Kostenzuschuss ab der 11. Psychotherapiesitzung muss ein eigenes Antragsformular auf Kostenzuschuss ausgefüllt werden. Dieses füllt die Psychotherapeutin gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten aus. Dieser Antrag sollte ab der 7. Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können. Beachten Sie bitte: Das Antragsformular ist vor der 11. Psychotherapieeinheit bei der Krankenkasse einlangen.

Kostenzuschüsse pro Einzelsitzung:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): 31,50 Euro

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): 45 Euro

BVABE (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau: 42,40 Euro

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